Hinweise zum Antrag auf Eintrag in das Personenstandsregister

Der Eintrag in das Personenstandsregister und die Beantragung zur Ausstellung von Dokumenten erfolgt über ein Reichsbüro oder direkt beim Personenstandsregister.

Es sind folgende Schritte notwendig:

  1. Antragsformular herunterladen und sorgfältig und gut leserlich handschriftlich ausfüllen oder direkt online ausfüllen und speichern,
  2. für den Geburtsort ist die zweistellige deutsche Postleitzahl einzutragen.

Die alphabetisch aufgelisteten Geburtsorte in dem entsprechenden Bundesstaat findet man unter www.gemeindeverzeichnis.de. Die Auflistung der zweistelligen Postleitzahlen der einzelnen Bundesstaaten findet man unter: www.reichsbuero.de/. Sie entspricht den Postleitzahlbezirken des Deutschen Reiches.

Die fünfstellige Postleitzahl ist die Einteilung der derzeitigen Gefangenenbezirke im Vereinigten Wirtschaftsgebiet.

  • Der ausgefüllte Antrag ist mit Ort, Datum, Vor- und Nachname (keine Paraphe oder Namenskürzel) zu unterschreiben.
  • Dem Antrag sind
  • ein qualitativ hochwertiges Paßbild (kein biometrisches – es darf ein freundliches Bild sein),
  • die Kopien von :
  • Geburtsurkunde,
  • Personalausweis ( Vorder- und Rückseite),
  • Führerschein (Vorder- und Rückseite)

beizufügen

  • Die ausgefüllten Anträge und Kopien der Unterlagen sind an das zuvor kontaktierte Reichsbüro oder direkt an das Personenstandsregister per ePost zu übersenden

Bei Beantragung von mehreren Familienmitgliedern, sind die Unterlagen für jeden einzelnen separat zu erfassen und abzugeben!

Der Eintrag in das Personenstandsregister ist kostenlos.

Beantragte Dokumente (angekreuztes Kästchen im Antragsformular) sind kostenpflichtig!

Die Kosten der einzelnen Dokumente sind im Antragsformular zu finden.

  1. Der Antragsteller richtet sein Anliegen per e-Post an ein entsprechendes Reichsbüro oder an das Personenstandsregister.
  2. Das Reichsbüro prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben.
  3. Bei fehlerhafter Übermittlung von Daten muß der Antrag neu ausgefüllt werden.
  4. Nach Prüfung werden die Anträge im Personenstandsregister erfaßt und der Auftrag zum Drucken der Ausweise und/oder Dokumente der Reichsdruckerei übermittelt.
  5. Die Reichsdruckerei übersendet dem Antragsteller, wenn nicht bereits beim Reichsbüro bezahlt, eine Rechnung mit der Bankverbindung für die Überweisung der Gebühren.

Erst bei Zahlungseingang erfolgt die Übersendung der Dokumente an den Antragsteller.

Eine Eintragungen in das Personenstandsregister für jede einzelne Person erfolgt nach der Geburt durch Anzeige.

Der Antrag auf

  • eine RuStAG-Urkunde ist ab der Geburt,
  • einen Personenausweis ist ab dem 16. Lebensjahr,
  • eine Entlassungsurkunde ist ab dem 16. Lebensjahr und
  • einen Eintrag in das Grundbuch des Deutschen Reiches

möglich.

Berlin, den 28.07.2022.

Der Präsidialsenat.

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